Paul Jung

Zertifizierter Sachverständiger und Gutachter für  Pflaster- und Straßenbau

Gutachter für Pflaster- und Straßenbau  

Als zertifizierter Sachverständiger und Gutachter aus Bayern (Regensburg) - auf Wunsch auch in allen anderen Bundesländern - biete ich umfangreiche Leistungen im Bereich der Begutachtung insbesondere im Straßenbau und Pflasterbau an.

Hierbei umfasst mein Leistungsspektrum unter anderem die Begutachtung von Pflasterflächen im Straßen- und Pflasterbau sowie selbstverständlich die abschließende Gutachtenerstellung.

Als selbstständiger Bautechniker und Straßenbaumeister mit über 30-jähriger Praxiserfahrung im  Straßenbau unterstütze ich Sie bei Bauschäden und Mängel im Pflaster und Straßenbau. Diese werden durch die Gutachtentätigkeit frühzeitig erkannt und beseitigt. Je nach Schadensfortschritt wird ein Gutachten erstellt, aus welchem die Schäden und Mängel ersichtlich werden, um so eine Nachbesserung durch die Gegenpartei zu erreichen. 

Ich erstelle Gutachten für Bauschäden und Mängel bei Pflasterflächen, Hofeinfahrten, Garageneinfahrten, Terrassen aus Natursteinflächen oder gepflasterte Straßen als erfahrener Handwerksmeister im Straßenbau und Pflasterbau.

Als zertifizierter Sachverständiger und Gutachter erkennt man frühzeitig Bauschäden oder Mängel, sodass diese beseitigt werden können oder je nach Zeitpunkt ein Gutachten erstellt werden kann, damit eine Nachbesserung gefordert und erreicht werden kann. 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf!

Paul Jung - Ihr Bausachverständiger


Ich bin seit über 30 Jahren im Bereich Straßen- und Pflasterbau tätig - anfänglich als Bauleiter in führenden Bauunternehmen und nun seit 20 Jahren selbstständig als Bautechniker und Straßenbauermeister.


Zudem wurde ich mit den Bayerischen Meisterpreis im Straßen- und Pflasterbauhandwerk vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie für herausragende Leistungen ausgezeichnet. 


Ihr Gutachten

- die Basis für weitere Verhandlungen

Privatgutachten in Form von Schadens- oder Wertgutachten:


  • Benötigen Sie ein Bauschadengutachten, eine Beweissicherung von Baufehlern oder -mängeln?
  • Ein Sanierungskonzept für die Instandsetzung eines Schadens?


Das Privatgutachten - oder auch als Parteigutachten bezeichnet - dient als Basis für weitere Verhandlungen mit Personen bzw. Firmen zur Klärung von Sachverhalten oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung.

Ein Sachverständiger soll herangezogen werden, wenn die bestellten Leistungen nicht zur Zufriedenheit des Bestellers ausgeführt worden sind. Im Gutachten werden Fehler bzw. Mängel festgehalten und vom Sachverständiger objektiv bewertet. Auf Wunsch erfolgt eine gemeinsame Besichtigung mit dem Handwerker, wobei eine Fehler- bzw. Mängelbeseitigung detailiert vereinbart werden kann.


Objektiv, neutral und weisungsfrei - die Grundsätze für die Erstellung eines Gutachtens.

Man unterscheidet zwischen Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Schiedsgutachten und Versicherungsgutachten.

Gerichtsgutachten:

Sachverständige für Gerichtsgutachten werden nach §404 ZPO durch das Prozessgericht benannt. Ich erstatte Gutachten im gerichtlichen Beweisverfahren für Amtsgerichte und Landgerichte. Die Erstattung von Gerichtsgutachten im Beweisverfahren wird durch die Richter angeordnet.

Privatgutachten:

Ein Privatgutachten kann für fast alle Sachgebiete in Auftrag gegeben werden. Häufig werden Schadensgutachten bei Gebäuden, Außenanlagen und Kraftfahrzeugen sowie Wertgutachten erstellt.

Schiedsgutachten:

Ein Schiedsgutachten kommt nach § 317 BGB oder § 18 Nr.3 VOB in Frage. Ein verbindliches Schiedsgutachten unterliegt einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung. Bei einem unverbindlichen Schiedsgutachten ist der Instanzentzug generell möglich, wenn dieser vorab vertraglich vereinbart wurde.

Beweissicherung:

Tatsachen, die der Sachverständige bei einem Ortstermin vorfindet, werden dokumentiert. Dabei sind alle Unterlagen offen zu legen. Die Untersuchungen und Messmethoden sind darüberhinaus zu beschreiben. Eine Bewertung muss erfolgen. Die Ursachen müssen belegbar sein. Zusammenfassend beantwortet der Sachverständige die Beweisfragen. Mit der Schlusserklärung bestätigt der Sachvertändige, dass er das Gutachten nach besten Gewissen und Wissen unparteisch angefertigt hat. Das Gutachten endet mit Stempel und Unterschrift.

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